Die Ausbildung zur/ zum Altenpfleger*in wird nicht mehr angeboten.
Mit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes zum 01.01.2020 wurde das Altenpflegegesetz außer Kraft gesetzt. Damit kann diese Ausbildung nicht mehr begonnen werden.
Vor dem 31.12.2019 begründete Ausbildungen können - sofern das Ausbildungsverhältnis nicht nach dem 01.01.2020 unterbrochen wurde - bis 31.12.2024 abgeschlossen werden.
Als Alternative wurde durch das Pflegeberufegesetz die generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann / zur Pflegefachfrau geschaffen.
Auszubildende zur Pflegefachkraft können - sofern im Rahmen der praktischen Ausbildung die entsprechenden Pflicht- und Vertiefungseinsätze gewählt wurden - bei der Caritas-Akademie die Ausbildungs-Spezialisierung zur Altenpflegefachkraft wählen.
Pflegekräfte, die nach dem Altenpflegegesetz über die Erlaubnis verfügen, die Berufsbezeichnung Altenpfleger / Altenpflegerin zu führen, besitzen Bestandsschutz als Pflegefachkraft in der Altenpflege.
Zusätzlich ist Ihnen auf Antrag eine verkürzte Ausbildung zur generalisitischen Pflegefachfrau / -fachmann möglich.