Die Ausbildung zur/ zum Altenpflegehelfer*in wird nicht mehr angeboten.
Mit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes zum 01.01.2020 wurde das Altenpflegehilfegesetz außer Kraft gesetzt. Damit kann diese Ausbildung im Saarland nicht mehr begonnen werden.
Vor dem 31.12.2019 begründete Ausbildungen können - sofern die Ausbildung nicht nach dem 01.01.2020 unterbrochen wurde - bis 31.12.2021 abgeschlossen werden.
Als Alternative wurde im Saarland die generalistisch ausgerichtete Ausbildung zur Pflegeassistentin / zum Pflegeassistenten entwickelt.