Pflegefachmann / Pflegefachfrau
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann hat zum 01.01.2020 die Ausbildungen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, in der Gesundheits- und Krankenpflege und in der Altenpflege abgelöst.
Pflegefachpersonen sind generalistische ausgebildet, national und international als Fachkraft anerkannt und können in Kinderkliniken, Krankenhäusern, stationären Altenpflegeeinrichtungen sowie ambulanten Diensten ihren Beruf ausüben und werden entsprechend in all diesen Einrichtungen ausgebildet. Es handelt sich dabei um eine dreijährige, duale Ausbildung, die mindestens 2500h praktische Ausbildung gemäß Übersicht umfasst sowie mindestens 2100h theoretischer Unterricht an einer Pflegeschule. Für die Dauer der Ausbildung ist die / der Auszubildende beim Träger der praktischen Ausbildung angestellt und erhält eine Ausbildungsvergütung. Träger der Ausbildung können alle oben genannten Einrichtungsarten sein.
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Das Pflegeberufegesetz sieht am Ende des zweiten Ausbildungsdrittels ein Wahlrecht der Auszubildenden für eine Spezialisierung vor. (§59 PflBG). Die Ausbildungsverträge der mit der Akademie kooperierenden Träger der praktischen Ausbildung sehen in der Regel eine Vertiefung in der stationären Altenpflege oder in der ambulanten Pflege vor. Damit ist die Wahl der Spezialisierung in der Altenpflege und damit der Berufsabschluss als Altenpflegerin / als Altenpfleger gem. §58 PflBG möglich.