Die Mitarbeitervertretung (MAV)
In jeder kirchlichen oder caritativen Einrichtung gibt es eine Mitarbeitervertretung (MAV). Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen eines Betriebsrats in der freien Wirtschaft oder eines Personalrats im öffentlichen Dienst.
Die MAV vertritt die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber dem Dienstgeber und trägt dazu bei, dass alle Mitarbeitenden nach Recht und Billigkeit - insbesondere im Sinne der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) und geltender Dienstvereinbarungen - behandelt werden.
In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber achtet die MAV auf faire Arbeitsbedingungen und eine gute Zusammenarbeit in der Dienstgemeinschaft. Sie setzt sich dafür ein, dass Mitarbeitende aktiv an der Gestaltung ihres Arbeitsumfeldes beteiligt werden - immer im Sinne des caritativen Auftrags und der Werte der Kirche.
Die MAV:
- setzt sich für die Rechte der Mitarbeitenden ein
- achtet auf die Einhaltung der AVR und anderer Regelungen
- wirkt bei Personalentscheidungen mit
- nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen und klärt sie mit dem Dienstgeber
- sorgt für betriebliche Mitbestimmung und gute Arbeitsbedingungen
- gestaltet die Weiterentwicklung der Einrichtung aktiv mit
Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitarbeiterversammlung statt, bei der aktuelle Themen, Anliegen und Entwicklungen besprochen werden.
Die Arbeit der MAV lebt vom Austausch mit den Mitarbeitenden. Daher freuen wir uns über Anregungen, Fragen und Rückmeldungen - denn eine starke Gemeinschaft entsteht durch offene Kommunikation und gegenseitiges Vertrauen.