Was unterscheidet Ihre Qualifizierung von den angebotenen kostenfreien Betreuungskursen, die in der Region angeboten werden?
Die kostenlosen Betreuungskurse beinhalten oftmals eine Gesamtdauer von 20 Stunden. Unsere Qualifizierungsmaßnahme zur Betreuungskraft beinhaltet die gesetzlich erforderliche Stundenanzahl (mindestens 160 Stunden) und die gesetzlich erforderlichen Inhalte (SGB XI, § 43b, Qualifizierung nach den Richtlinien von § 53 c). Sie erhalten zum Abschluss ein Zertifikat.
Werden Betreuungskräfte gesucht?
Ja, durch die Gesetzesänderung zum 01. Januar 2017 werden wieder vermehrt Betreuungskräfte gesucht und eingestellt.
Wo können Betreuungskräfte arbeiten?
In stationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen
Wie hoch ist der Stellenanteil von Betreuungskräften?
Das variiert je nach Bedarf und Größe der Pflegeeinrichtung: von geringfügig beschäftigt bis hin zur Vollzeitstelle
Wie sind die Arbeitszeiten von Betreuungskräften?
Das variiert je nach Bedarf und Größe der Pflegeeinrichtung. Manche Einrichtungen bieten Beschäftigung und Aktivierung bis in die späten Abendstunden und auch an den Wochenenden an.
Wie hoch ist der Stundenlohn?
Betreuungskräfte werden tariflich als Pflegemitarbeiter*innen ohne Ausbildung gesehen. Seit Dezember 2023 gilt der Mindestlohn von 14,15 €. Bitte beachten Sie: es handelt sich hierbei um Bruttobeträge.
Näheres kann unter Mindestlöhne in der Pflege steigen (bundesregierung.de) nachgelesen werden.
Wer finanziert die Lohnkosten von Betreuungskräften?
Die Lohnkosten von Betreuungskräften werden von den Pflegekassen finanziert. Das bedeutet, Ihr Arbeitgeber rechnet Ihre Lohnkosten mit den Pflegekassen ab und bekommt diese komplett zurückerstattet. Refinanziert werden von den Pflegekassen nur die nach den Richtlinien von § 53 c aus- und fortgebildeten Betreuungskräfte.
Müssen sich Betreuungskräfte jedes Jahr fortbilden?
Ja, aktive Betreuungskräfte müssen pro Kalenderjahr 16 Stunden Fortbildung nachweisen.
Müssen sich inaktive Betreuungskräfte auch fortbilden?
Nein, wenn Betreuungskräfte ein Kalenderjahr nicht tätig sind, so müssen sie für dieses Kalenderjahr keine Fortbildung nachweisen. Ihre Qualifikation zur Betreuungskraft bleibt bestehen.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten für den Kurs zur Betreuungskraft gibt es?
Es gibt mehrere Möglichkeiten: Sie können selbst zahlen (Ratenzahlung möglich) oder eine Pflegeeinrichtung finanziert Ihnen die Maßnahme (komplett oder in Anteilen). Bei bestimmten Voraussetzungen kann die Maßnahme durch z.B. Agentur für Arbeit, JobCenter oder durch die Rentenkassen finanziert werden. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Bildungseinrichtung und die Maßnahme nach einem bestimmten Verfahren (nach AZAV) zertifiziert sind. Die Caritas-Akademie für Gesundheitsberufe Saar gGmbH ist nach AZAV zertifiziert und die Maßnahme auch.
Ich bin Pflegefachkraft (examiniert) und möchte künftig als Betreuungskraft arbeiten. Muss ich dann den Kurs zur Betreuungskraft absolvieren?
Nein, examinierte Pflegefachkräfte (3 Jahre Ausbildung, erfolgreich abgeschlossen) müssen keine Qualifizierung zur Betreuungskraft absolvieren Ebenso werden Qualifikationen von Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege mit einer Ausbildungsdauer von mindestens einem Jahr anerkannt.
Näheres dazu steht in den Richtlinien nach § 53 b, SGB XI, zuletzt geändert am 21. Okt. 2022.