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Häufig gestellte Fragen

FAQ zur Betreuungskraft

Was unterscheidet Ihre Qualifizierung von den angebotenen kostenfreien Betreuungskursen, die in der Region angeboten werden?

Die kostenlosen Betreuungskurse beinhalten oftmals eine Gesamtdauer von 20 Stunden. Unsere Qualifizierungsmaßnahme zur Betreuungskraft beinhaltet die gesetzlich erforderliche Stundenanzahl (mindestens 160 Stunden) und die gesetzlich erforderlichen Inhalte (SGB XI, § 43b, Qualifizierung nach den Richtlinien von § 53 c). Sie erhalten zum Abschluss ein Zertifikat.

Werden Betreuungskräfte gesucht?

Ja, durch die Gesetzesänderung zum 01. Januar 2017 werden wieder vermehrt Betreuungskräfte gesucht und eingestellt.

Wo können Betreuungskräfte arbeiten?

In stationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen

Wie hoch ist der Stellenanteil von Betreuungskräften?

Das variiert je nach Bedarf und Größe der Pflegeeinrichtung: von geringfügig beschäftigt bis hin zur Vollzeitstelle

Wie sind die Arbeitszeiten von Betreuungskräften?

Das variiert je nach Bedarf und Größe der Pflegeeinrichtung. Manche Einrichtungen bieten Beschäftigung und Aktivierung bis in die späten Abendstunden und auch an den Wochenenden an.

Wie hoch ist der Stundenlohn?

Seit 1. September 2022 beträgt  der aktuelle Mindeststundenlohn 13,70 €. Betreuungskräfte werden tariflich als Pflegemitarbeiter*innen ohne Ausbildung gesehen. Bitte beachten Sie: es handelt sich um Bruttobeträge. Ab Mai 2023 sind 13,90 € und ab Dezember 2023 sind 14,15 € als Mindestlohn vorgesehen. 

Näheres kann unter Mindestlöhne in der Pflege steigen (bundesregierung.de) nachgelesen werden. 

Wer finanziert die Lohnkosten von Betreuungskräften?

Die Lohnkosten von Betreuungskräften werden von den Pflegekassen finanziert. Das bedeutet, Ihr Arbeitgeber rechnet Ihre Lohnkosten mit den Pflegekassen ab und bekommt diese komplett zurückerstattet. Refinanziert werden von den Pflegekassen nur die nach den Richtlinien von § 53 c aus- und fortgebildeten Betreuungskräfte.

Müssen sich Betreuungskräfte jedes Jahr fortbilden?

Ja, aktive Betreuungskräfte müssen pro Kalenderjahr 16 Stunden Fortbildung nachweisen.

Müssen sich inaktive Betreuungskräfte auch fortbilden?

Nein, wenn Betreuungskräfte ein Kalenderjahr nicht tätig sind, so müssen sie für dieses Kalenderjahr keine Fortbildung nachweisen. Ihre Qualifikation zur Betreuungskraft bleibt bestehen.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten für den Kurs zur Betreuungskraft gibt es?

Es gibt mehrere Möglichkeiten: Sie können selbst zahlen (Ratenzahlung möglich) oder eine Pflegeeinrichtung finanziert Ihnen die Maßnahme (komplett oder in Anteilen). Bei bestimmten Voraussetzungen kann die Maßnahme durch z.B. Agentur für Arbeit, JobCenter oder durch die Rentenkassen finanziert werden. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Bildungseinrichtung und die Maßnahme nach einem bestimmten Verfahren (nach AZAV) zertifiziert sind. Die Caritas-Akademie für Gesundheitsberufe Saar gGmbH ist nach AZAV zertifiziert und die Maßnahme auch.

Ich bin Pflegefachkraft (examiniert) und möchte künftig als Betreuungskraft arbeiten. Muss ich dann den Kurs zur Betreuungskraft absolvieren?

Nein, examinierte Pflegekräfte (3 Jahre Ausbildung) müssen keine Qualifizierung zur Betreuungskraft absolvieren (Richtlinien nach § 53 c).

  • Kontakt
  • Adresse
Mechthild Schumacher
Leiterin Fort- und Weiterbildung
+49 6851 93998-0
+49 6851 93998-29
+49 6851 93998-0
+49 6851 93998-29
+49 6851 93998-29
schumacher-m@caritas-akademie-saar.de
Pestalozzistraße 7a / Zugang und Zufahrt über die Dechant-Gomm-Straße
66606 St. Wendel
Caritas Akademie Sankt Wendel
Caritas-Akademie für Gesundheitsberufe Saar gGmbH - Weiterbildung
Tel. Beratung von 09:00 - 12:00 Uhr
Pestalozzistraße 7a
66606 St. Wendel
+49 6851 93998-21
+49 6851 93998-29
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+49 6851 93998-29
+49 6851 93998-29
weiterbildung@caritas-akademie-saar.de
Mehr Informationen

Zugang und Zufahrt über die Dechant-Gomm-Straße

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